Die Studie soll aufzeigen, wie zugänglich die aktuellen Websites des Gemeinwesens sind für Menschen mit Behinderungen und ältere Bürger:innen.
Wir haben folgende Websites getestet:
- 16 Websites auf Bundesebene und von bundesnahen Betrieben
- 26 Websites der Kantone
- 8 Websites der öffentlichen Hand
Die Internetangebote haben Expert:innen mit und ohne Behinderung überprüft. Dabei hielten sie sich an die Richtlinien des Bundes zur Gestaltung barrierefreier Websites (P028) und die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1.0)
Ergebnis
Keine der 50 getesteten Websites erfüllt alle Anforderungen und ist wirklich «barrierefrei». Der erreichte Grad der Zugänglichkeit ist sehr unterschiedlich und die Resultate liegen teilweise weit auseinander.
Die grösste Zugänglichkeit erreichen die Websites der zentralen Bundesverwaltung, welche im Rahmen der Umstellung des «Corporate Design» des Bundes mit den Standards R013 und P028 angepasst wurden. Dieses Resultat ist sehr erfreulich und entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Fristen. Seit dem 1. Januar 2007 müssen per Gesetz alle Websites der zentralen Bundesverwaltung barrierefrei sein.
Im Vergleich zu den Websites der Departemente schneiden die Kantone deutlich schlechter ab. Mit Ausnahme weniger positiver Beispiele sind die kantonalen Internetangebote nicht geeignet für Menschen mit Behinderungen. Diese Situation haben wir mit dem Testen von fünf Websites auch bei den grössten Schweizer Städten angetroffen.


