Accessibility-Studie 2007

Ziel der Studie ist die Standortbestimmung in Bezug auf die Zugänglichkeit von Websites des Gemeinwesens für Menschen mit Behinderungen und für ältere Bürgerinnen und Bürger.

Getestet wurden 16 Websites auf Bundesebene und von bundesnahen Betrieben, 26 Websites der Kantone und 8 weitere der öffentlichen Hand. Die Internetangebote wurden nach den Richtlinien des Bundes zur Gestaltung barrierefreier Websites (P028) und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1.0) von Expert:innen mit und ohne Behinderung überprüft.

Keine der 50 getesteten Websites erfüllt alle Anforderungen und ist wirklich «barrierefrei». Der erreichte Grad der Zugänglichkeit ist sehr unterschiedlich, die Resultate liegen teilweise weit auseinander.

Die grösste Zugänglichkeit erreichen die Websites der zentralen Bundesverwaltung, welche im Rahmen der Umstellung des «Corporate Design» des Bundes mit den Standards R013 und P028 angepasst wurden. Dieses Resultat ist sehr erfreulich und entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Fristen. Seit dem 1. Januar 2007 müssen per Gesetz alle Websites der zentralen Bundesverwaltung barrierefrei sein.

Im Vergleich zu den Websites der Departemente schneiden die Kantone deutlich schlechter ab. Mit Ausnahme weniger positiver Beispiele sind die kantonalen Internetangebote nicht geeignet für Menschen mit Behinderungen. Diese Situation wurde mit dem Testen von fünf Websites auch bei den grössten Schweizer Städten angetroffen.

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