Der European Accessibility Act: Bekanntes Prinzip, neue Pflichten? 

In einer zunehmend digitalen Welt ist der gleichberechtigte Zugang zu Technologien entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und weiter zu fördern, wurde 2019 der European Accessibility Act (EAA) verabschiedet, welcher per 28. Juni 2025 in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Was genau bedeutet das für Unternehmen – insbesondere auch jene in der Schweiz?
Die blaue Mütze - Blue Beanie - von ZFA

Das Web für alle

Zum Blue Beanie Day am 30. November. Webseiteninhalte sollen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie motorischen und kognitiven Behinderungen ebenso konsumierbar sein wie für Menschen ohne Beeinträchtigungen. Der Blue Beanie Day erinnert daran, dass Menschen mit einer Behinderung nach wie vor auf teilweise unüberwindbare Hindernisse im Web stossen.

World Autism Awareness Day

Als Selbstbetroffene möchte ich den diesjährigen Welt-Autismus-Tag dazu nutzen, unserer Leserschaft die Barrieren, denen Menschen aus dem Autismus-Spektrum bei der Nutzung von Internetangeboten begegnen, etwas näher aufzuzeigen. Das Thema Barrierefreiheit von Menschen mit Autismus wird in der Accessibility-Community eher am Rande diskutiert. Dies mag daran liegen, dass sich diese Behinderungsart nicht so einfach umschreiben und eingrenzen lässt. Dieser Blogbeitrag soll helfen, die Welt von uns Betroffenen besser zu verstehen.
Weisse Roboterhand zu einer Faust geballt vor schwarzem Hintergrund

Barrierefreie CAPTCHA Alternativen

Auch bei gut strukturierten Seiten können Hindernisse auftauchen. Eine solche Hürde stellen die zur Verhinderung von Spam- und Werbeeinträgen gedachten Captchas dar.

Diese Buchstaben-/Zahlenkombinationen sollen unterscheiden, ob ein Mensch oder eine Maschine die Eingaben in ein Formular vornimmt. Auf einem Bild werden beispielsweise verzerrte Buchstaben dargestellt. Die müssen die Anwender in ein Feld eintragen, bevor sie bestimmte Funktionen der Website nutzen können. So soll erkannt werden, ob wirklich ein Mensch vor dem Computer sitzt oder ein sogenannter „Spambot“ die Angaben macht. Die Problematik besteht darin, dass ein Captcha in der Regel aus einer Grafik besteht, die der Screenreader nicht erfassen kann, da dem Bild keine Textalternative vorgegeben wird. Somit kann ein sehbeeinträchtigter Mensch die Abfrage nicht beantworten.

Die Abbildung zeigt ein Captcha, welches auch für Sehende kaum lesbar ist.

Seminarraum, ein Mann steht vorne und spricht. Im Raum sitzen etwa 15 Personen, die zuhören. An der vorderen Wand läuft eine PowerPoint Präsentation.

Seminarankündigung: Barrierefreiheit in der Webredaktion

Die Arbeit der Online-Redakteure spielt für die Accessibility und Standardkonformität der Webinhalte eine wichtige Rolle und ist ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung.

In dem Seminar «Barrierefreiheit in der Webredaktion» erfahren Online-Redakteure worauf sie achten müssen, damit Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Sie lernen typische Arbeitsweisen und Probleme behinderter Nutzer im Web kennen und erfahren, welche Lösungsstrategien Sie anwenden müssen, um die Accessibility von Webseiten zu sichern. Der Kurs ist speziell für Online-Redakteure konzipiert; Grundlage des Kurses sind die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG).